Bilder

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In den nachstehenden Galerien finden Sie Fotos von unseren Auftritten. Zum Vergrößern der Bilder auf die einzelnen Fotos klicken.

Galerie "Dorffest Heigenbrücken 2008"

Galerie "Auftritt Brüderschaft der Völker in Aschaffenburg"

Galerie "Ferienspiele 2009 in Heigenbrücken"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2012"

Galerie "Weinabend in Heigenbrücken 2012"

Galerie "Kinderfasching 2013"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2013"

Galerie "Auftritt in Heimbuchenthal 2013"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2014"

Galerie "Auftritt beim Aschaffenburger Volksfest 2014"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfest 2015"

Galerie "Auftritt in Goldbach 2015"

Galerie "Auftritt beim Geburtstag des Vorstandes"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2016"

Galerie "Maibaumaufstellung 2017"

Galerie "Olympiade der FFW Heigenbrücken"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2017"

Galerie "Auftritt auf unserer Zeltkerb 2017"

Galerie "Maibaumaufstellung 2018"

Galerie "Krombernbrode 2018"

Galerie "Im Tonstudio 2019"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2019"

Galerie "Maibaumaufstellung 2019"

Galerie "Maibaumaufstellung 2022"

Galerie "Festzug des Aschaffenburger Volksfestes 2022"

 

 

 

 

Das Recht am eigenen Bild (Art. 2 I, 1 GG)
 Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

§ 22 KunstUrhG
 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

§ 23 KunstUrhG AUSNAHMEN
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte: Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
 Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

 

= Teilnehmer von Veranstaltungen (bspw. Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kultur- und Sportveranstaltungen) müssen damit rechnen auch fotografiert zu werden (BGH, Urteil vom 28.03.2013 Az.: VI ZR  125/12)

 

Sollten Sie nicht mit der Veröffentlichung von Bildern und Videos von Ihnen oder Ihrer Kinder einverstanden sein, schreiben Sie uns bitte über dieses Formluar: Kontakt (14).
 

 

 

Quellen: T. Brinkmann, www.main-netz.de, privat, www.main.echo,de